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BUTISAN GOLD

Referenz : 474489 Versand durch Agriconomie

Butisan® Gold ist ein hochwirksames und flexibel einsetzbares Herbizid gegen alle wichtigen Unkräuter und Ungräser in Raps. Durch die unterschiedliche Aufnahme der 3 Wirkstoffe (Kombi Effekt) gewährleistet Butisan Gold, neben einem breiten Wirkungsspektrum, auch eine zuverlässige Wirkung bei feuchten wie bei trockenen Böden.

  • Handelsbezeichnung: Butisan Gold
  • Zulassungsnummer: 006790-00
  • Zulassungsinhaber: BASF SE
  • Zulassungsende: 31.07.25
  • Wirkungsbereich: Herbizid
  • Wirkstoffgehalt: 200 g/l Metazachlor
    100 g/l Quinmerac
    200 g/l Dimethenamid-P
  • Formulierung:Suspoemulsion

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Produktbeschreibung

Signalwort (GHS):

Achtung

Gefahrenpiktogramme (GHS):

Irritant - Sensibilisant - Dommageable
Danger pour les milieux aquatiques

Gefahrenhinweise (GHS):

Enthält Pinoxaden. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Isobuthylmethacrylat-Polymer. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Enthält Cloquintocet-mexyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise (GHS):

Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Inhalt/Behälter ... zuführen

Anwendungsbestimmungen:

NG301-1: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen:

NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.VH389: Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,5 g/kg nicht überschreiten.. WMK3: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 WMO: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

Hinweise:

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft

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DIESE PRODUKTE SIND NUR FÜR GEWERBLICHE KUNDEN ERHÄLTLICH: BEIM EINSATZ VON PFLANZENSCHUTZPRODUKTEN IST VORSICHT GEBOTEN. VOR DER ANWENDUNG BEACHTE BITTE DAS ETIKETT UND DIE PRODUKTINFORMATIONEN.

Vergewissere dich vor jeder Anwendung, ob diese wirklich notwendig ist. Wenn möglich, verwende alternative Methoden sowie Mittel, die das geringste Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt aufweisen. Nähre Informationen findest du unter BVL Arbeitsbereich Pflanzenschutz.

Agriconomie DE GmbH ist für den Vertrieb von Pflanzenschutzmittel an gewerbliche Kunden zugelassen.